Bedingt durch das neue Messverfahren wird die Einteilung der Energieeffizienz in neue Klassen geordnet. Ein Klimagerät, das nach heutigem Stand die Klasse A erzielt, kann nach neuer ErP-Richtlinie in eine deutlich schlechtere Klasse rutschen. Die Mindestanforderungen haben keinen Einfluss auf die Einstufung der Geräte.
Durch die drei neuen Effizienzklassen lassen sich Klimageräte noch besser hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit differenzieren. Es herrscht deutlich größere Klarheit über den elektrischen Verbrauch und die Geräuschemissionen – erstmals durchgängig bei den Klimageräten aller Hersteller, was zu einer höheren Transparenz für den Endverbraucher führt.
Die Durchführungsverordnung der ErP-Richtlinie für Raumklimageräte (Lot 10) ist zum 01.01.2013 in Kraft getreten und gilt ohne nationale Übergangsfristen in allen Staaten der EU mit den gleichen Regelungen.
Zu den Gewinnern bei den Klimageräten zählen künftig insbesondere Produkte mit der innovativen Invertertechnik. Die ErP-Richtlinie wird nun dafür sorgen, dass Anbieter ineffizienter Geräte ihren Marktzugang verlieren.
Nein. Nur Produkte, die ab dem 01.01.2018 in die EU eingeführt oder innerhalb der EU produziert wurden, müssen die Anforderungen erfüllen
Diese Anwendung ist nicht im Geltungsbereich der Richtlinie, solange es sich um eine Sonderanfertigung handelt, die einzeln hergestellt und erst am Aufstellungsort zusammengebaut wird.
Die Richtlinie geht davon aus, dass Raumklimageräte ab 12 kW aufgrund ihrer Leistungsgröße nicht mehr relevant für eine private Nutzung durch fachfremde Endverbraucher sind. Darum ist lediglich das Ausweisen des Jahresnutzungsgrade innerhalb der Datenblätter verpflichtend. Eine Nennung in Werbeunterlagen, Katalogen oder Labels ist nicht erforderlich.
Die einzelnen Geräte können heute höchstens die Energieeffizienzklasse A++ auf dem Gerätelabel erreichen. Mehr geht nicht und kann daher auch nicht gezeigt werden. Anders sieht es bei Verbundanlagen aus. Hier kann ein komplettes System im besten Fall heute mit der Energieeffizienzklasse A+++ ausgezeichnet werden. Das wird auf dem Verbundlabel bescheinigt.
Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie werden im Lot 1 diverse Wärmeerzeuger bewertet. Bei fossilen Wärmeerzeugern müssen allerdings andere Punkte berücksichtigt werden als bei Wärmepumpen. Dies schlägt sich im Aussehen der Energieeffizienzlabel nieder. Da allerdings die Effizienzbewertung für alle Wärmeerzeuger auf der jahreszeitbedingten Raumheizungsenergieeffizienz basiert, sind die Effizienzklassen untereinander vergleichbar.
Die Durchführungsverordnung der ErP-Richtlinie für Wärmeerzeuger (Lot 1) gilt in allen Staaten der EU mit den gleichen Regelungen.
Je nach Auslegungstemperatur und Leistungsgröße kann es sein, dass Kaltwassererzeuger
sowohl in unterschiedliche LOTs fallen als auch höhere oder geringere Energieeffizienz-Grenzwerte einhalten müssen. Denn für die Bewertung als Komfortkühler für die Raumklimatisierung, als Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur oder als Prozesskühler mit mittlerer Betriebstemperatur gelten unterschiedliche Grenzwerte bei der Energieeffizienz.
Die Ökodesignrichtlinie legt für Kaltwassererzeuger unterschiedliche Effizienzgrenzwerte je nach Nutzungsart der Anlage fest. Ein Kaltwassererzeuger kann so als Komfortkühler für die Raumklimatisierung, als Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur oder als Prozesskühler mit mittlerer Betriebstemperatur dienen. Gemischte Anwendungen, bei denen neben einem Prozess auch Räume klimatisiert werden, stellen hier eine besondere Herausforderung dar. Hersteller sollten deshalb immer in die Projektplanung mit entsprechenden objekt- und verwendungsspezifischen Angaben eingebunden werden.
"Mit dem Inkrafttreten von LOT 21 für Komfort-Chiller werden der Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad ηs,c (seasonal space cooling energy efficiency) und die Seasonal Energy Efficiency Ratio (SEER-Wert)
zur verpflichtenden Angabe im Kühlbetrieb. Für luft- und wassergekühlte Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur muss die Seasonal Energy Performance Ratio (SEPR) angegeben werden. Die unterschiedliche Berechnungsformel resultiert daraus, dass sich das Teillastverhältnis von Prozess- und Komfortkühlern wesentlich unterscheidet. Bei der Prozesskühlung besteht ganzjährig eine hohe Kühlanforderung auch bei tieferen Außentemperaturen."