Entsprechend der neuen Richtlinie müssen Hersteller von Kaltwassersätzen ab dem 1. Januar 2018 ihre Produkte auf die neuen Ökodesign-Anforderungen ausrichten.
Sofern in einer Durchführungsmaßnahme Grenzwerte für Energieeffizienz definiert sind, ist es Herstellern nicht erlaubt, Produkte auf den Markt zu bringen, die diese Grenzwerte nicht einhalten bzw. unterschreiten.
Alle Produkte, die die Anforderungen zukünftig nicht erfüllen, werden deshalb von den Herstellern angepasst oder aus dem Portfolio genommen.
Die Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) ist eine Rahmenrichtlinie, die an sich keine detaillierten Anforderungen an bestimmte Produktgruppen definiert.
Unterschiedliche Produkte werden in sogenannte LOTs eingeteilt.
Es werden Vorgaben definiert, die in der Produktion berücksichtigt und dokumentiert werden müssen. Die für Kaltwassersätze anzuwendenden Durchführungsmaßnahmen verteilen sich je nach Anwendungsfall und Systemauslegung auf unterschiedliche LOTs (siehe unten).
Im Wesentlichen gelten für Kaltwassersätze die Produktgruppen LOT 1 ENER, LOT 21 ENER und LOT 1 ENTR.
Lot | Produktgruppe | Verordnung |
ENER 1 | Heizkessel und Kombiboiler (Gas / Öl / Elektrisch) | VO (EU) 813/2013, VO (EU) 811/2013 |
ENER 2 | Warmwasserbereiter (Gas / Öl / Elektrisch) | VO (EU) 814/2013, VO (EU) 812/2013 |
ENER 10 | Klima- und Lüftungstechnik im Haushalt | VO (EU) 206/2012, VO (EU) 626/2011 |
ENER 11 | Umlaufpumpen | VO (EU) 641/2009 |
Ventilatoren | VO (EU) 641/2009 | |
Wasserpumpen | VO (EU) 2016/2281 | |
ENER 21 | Warmluftzentralheizung (ohne KWK), Kaltwassersätze, Gebläsekonvektoren | VO (EU) 2016/2281 |
ENER 1 | Professionelle Kühlung | VO (EU) 2015/1095, VO (EU) 2015/1094 |
ENER 6 | Klimatechnik, Lüftungstechnik | VO (EU) 1253 / VO (EU) 1254/2014 |
Im Gegensatz zu anderen Produktgruppen sind die Anforderungen für Kaltwassersätze mit äußerst knapp bemessenen Umsetzungsfristen verabschiedet worden. So wurde die Verordnung zu LOT 21 VO ([EU] 2016/2281) erst am 30.11.2016 veröffentlicht.
Bis zum Inkrafttreten der ersten Stufe (TIER1), ab dem 01.01.2018, waren es nur 13 Monate, in denen die Marktbeteiligten Zeit hatten, Sortiment und Planungsunterlagen auf die neuen Vorschriften umzustellen.
Erschwerend kommt hinzu, dass die einzuhaltenden Grenzwerte höher liegen als im Vorfeld erwartet worden war. Die Einführung der zweiten Stufe (TIER2) ist zum 1. Januar 2021 vorgesehen. Darin werden Grenzwerte für die Gesamtenergiebilanz weiter verschärft.
Je nach Auslegungstemperatur und Leistungsgröße kann es sein, dass Kaltwassersätze sowohl in unterschiedliche LOTs fallen als auch höhere oder geringere Energieeffizienzgrenzwerte einhalten müssen.
Denn für die Bewertung als Komfort- kühler für die Raumklimatisierung, als Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur oder als Prozesskühler mit mittlerer Betriebstemperatur gelten unterschiedliche Grenzwerte bei der Energieeffizienz.
Dabei ist zu beachten: Kaltwassersätze kleiner 400 kW-Leistung, die nur kühlen können, fallen unter LOT 21. Wärme- pumpen, die zum Kühlen und zum Heizen eingesetzt werden und weniger als 400 kW Leistung bereitstellen, fallen unter LOT 1, da sie als Wärmepumpen gelten.
Kaltwassersätze zur Komfortklimatisierung mit mehr als 400 kW und bis 2 MW fallen unter LOT 21. Bei einer Serie von Geräten zum Kühlen und Heizen mit einem Leistungsbereich von z. B. 300 kW bis 900 kW fallen die ersten Geräte unter LOT 1, die anderen unter LOT 21.
In LOT 21 werden Kaltwassersätze zur Komfortklimatisierung bis 2 MW je nach System und Leistungsstufe noch mal in ihrer Bewertung unterteilt.
Luftgekühlte Komfortkühler werden unterschieden in Leistungsstufen kleiner bzw. größer als 400 kW und haben entsprechend unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen.
Bei den wassergekühlten Geräten unterscheidet der Gesetzgeber in Geräte mit weniger als 400 kW Kälteleistung, zwischen 400 kW und 1.500 kW und mehr als 1.500 kW Kälteleistung.
Bei der Mindestenergieeffizienz von Prozesskühlern wird nach der Betriebstemperatur unterschieden. Prozesskühler (Kalt- wassersätze) mit hoher Betriebstemperatur (Kaltwasseraustritt von +2 °C bis +12 °C) bis 2 MW fallen unter LOT 21.
Prozesskühler mit mittlerer (Mediumsaustrittstemperatur bis 8 °C) und niedriger Betriebstemperatur (Mediumsaustritts temperatur bis -25 °C), sind hingegen durch die Durchführungsbestimmung ENTR LOT 1 (2015/1095) zu bewerten.
Erwähnenswert ist außerdem, dass Geräte über 2 MW und Geräte in geteilter Ausführung (Kaltwassersätze + externer Verflüssiger) aktuell nicht unter eine Ökodesign-Richtlinie fallen.
Generell sind Fachplaner und Fachhandwerker in der Pflicht, den von Ihnen zu verantwortenden Teil einer Anlage nach fachlichen und technischen Regeln ihres Gewerkes umzusetzen. Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der Ökodesign-Richtlinie ist jedoch der Inverkehrbringer und nicht der Ersteller einer Anlage. Stichtag ist die Auslieferung der Geräte vom Werk innerhalb der EU. Ab dem 1. Januar 2018 dürfen also keine Geräte mehr vom Werk ausgeliefert werden, die nicht den Anforderungen entsprechen – auch, wenn Planung und Konzeption vorher stattgefunden haben.
Darüber hinaus müssen Fachplaner und Anlagenbauer sich die ErP-Konformität des Wirkungsgrads ηsc für den Komfortkühler und den SEPR-Wert für Prozesskühler durch den Hersteller bestätigen lassen. Dies erfolgt als Selbstdeklaration durch die Hersteller oder den Importeur durch Anbringung der CE-Kennzeichnung und der Ausstellung einer Konformitätserklärung.
Zusätzlich zu der CE-Erklärung muss der Hersteller ein Produktdatenblatt, den sogenannten Product-Fitch, mitliefern.
In einer definierten Vorlage müssen die Hersteller neben den SEER- oder SEPR-Werten auch noch weitere technische Parameter angeben. So kann sichergestellt werden, dass die Berechnungen in den entsprechenden Stufen auch erreicht werden und die Produkte bei Auslieferung die ErP-Richtlinie einhalten.
Maßgeblich hierfür ist das Datum der Auslieferung ab Werk, nicht das der Inbetriebnahme.
Der Ersteller bzw. der Betreiber der Anlage sollte jedoch darauf ach- ten, dass das Produkt entsprechend der Deklaration eingebaut und verwendet wird.
Es kann zwar ein Prozesskühler auch für die Komfortklimatisierung eingesetzt werden, aber ob dieses Gerät dann auch die Anforderungen an den Raumkühlungsjahresnutzungsgrad erfüllt, kann nur durch den Hersteller geprüft und bescheinigt werden.
Um die geforderte Effizienz von Kaltwassersätzen zur Raumklimatisierung oder Prozesskühlung zu erreichen, begegnen die Hersteller der neuen Ökodesign-Richtlinie mit zahlreichen Innovationen.
Dazu zählt der Einsatz der Inverter-Technologie bei Scroll-, Schrauben- und magnetgelagerten Turboverdichtern. Durch drehzahlgeregelte Pumpen und EC-Ventilatoren lässt sich die Effizienz deutlich steigern.
Optimierte Regelungstechnik mit last- und temperaturabhängiger Sollwertverschiebung leistet ebenfalls einen Beitrag zu einer höheren saisonalen Energieeffizienz. Auch kältemittelüberflutete Verdampfer bieten eine konstruktive und effiziente Lösung.
Der Zeitplan für die möglichen Entwicklungsstufen wird an jeweils einem Beispiel für luft- und wassergekühlte Kaltwassersätze zur Komforklimatisierung in einem übersichtlichen Diagramm dargestellt. Die dort dargestellten Informationen sind eine Möglichkeit, die vorgegebenen Effizienzwerte zu erreichen. Anhand der Kälteleistung und der SEER-Werte können die technischen Neuerungen der einzelnen Geräte nach Stufe 1 (ab 2018) und Stufe 2 (ab 2021) abgelesen werden.
So geht der Trend bei den luftgekühlten Aggregaten (Diagramm 1) unter 30 kW Leistung ab Januar 2018 in die Richtung, dass invertergeregelte Verdichter verbaut werden. Bei Geräten mit einer Leistung von 30 bis 400 kW können nach wie vor ungeregelte Scroll-Verdichter eingesetzt werden. Geräte mit Schrauben-Verdichter n und der Regelung über einen Leistungsschieber mit mehr als 400 kW Kälteleistung können ebenfalls die neuen Anforderungen erfüllen.
In der zweiten Stufe ab 2021 muss die geforderte Ausstattung bei den Leistungsstufen noch einmal steigen, um die erforderliche Mindestenergieeffizienz zu erreichen. Bei Leistungen über 400 kW werden deshalb vermehrt drehzahlgeregelte Schraubenverdichter eingesetzt. Bei wassergekühlten Geräten (Diagramm 2) verläuft der Zeitplan ähnlich.
Bedingt durch das neue Messverfahren wird die Einteilung der Energieeffizienz in neue Klassen geordnet. Ein Klimagerät, das nach heutigem Stand die Klasse A erzielt, kann nach neuer ErP-Richtlinie in eine deutlich schlechtere Klasse rutschen. Die Mindestanforderungen haben keinen Einfluss auf die Einstufung der Geräte.
Durch die drei neuen Effizienzklassen lassen sich Klimageräte noch besser hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit differenzieren. Es herrscht deutlich größere Klarheit über den elektrischen Verbrauch und die Geräuschemissionen – erstmals durchgängig bei den Klimageräten aller Hersteller, was zu einer höheren Transparenz für den Endverbraucher führt.
Die Durchführungsverordnung der ErP-Richtlinie für Raumklimageräte (Lot 10) ist zum 01.01.2013 in Kraft getreten und gilt ohne nationale Übergangsfristen in allen Staaten der EU mit den gleichen Regelungen.
Zu den Gewinnern bei den Klimageräten zählen künftig insbesondere Produkte mit der innovativen Invertertechnik. Die ErP-Richtlinie wird nun dafür sorgen, dass Anbieter ineffizienter Geräte ihren Marktzugang verlieren.
Nein. Nur Produkte, die ab dem 01.01.2018 in die EU eingeführt oder innerhalb der EU produziert wurden, müssen die Anforderungen erfüllen
Diese Anwendung ist nicht im Geltungsbereich der Richtlinie, solange es sich um eine Sonderanfertigung handelt, die einzeln hergestellt und erst am Aufstellungsort zusammengebaut wird.
Die Richtlinie geht davon aus, dass Raumklimageräte ab 12 kW aufgrund ihrer Leistungsgröße nicht mehr relevant für eine private Nutzung durch fachfremde Endverbraucher sind. Darum ist lediglich das Ausweisen des Jahresnutzungsgrade innerhalb der Datenblätter verpflichtend. Eine Nennung in Werbeunterlagen, Katalogen oder Labels ist nicht erforderlich.
Die einzelnen Geräte und Verbundanlagen können heute höchstens die Energieeffizienzklasse A+++ auf dem Gerätelabel erreichen. Mehr geht nicht und kann daher auch nicht gezeigt werden.
Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie werden im Lot 1 diverse Wärmeerzeuger bewertet. Bei fossilen Wärmeerzeugern müssen allerdings andere Punkte berücksichtigt werden als bei Wärmepumpen. Dies schlägt sich im Aussehen der Energieeffizienzlabel nieder. Da allerdings die Effizienzbewertung für alle Wärmeerzeuger auf der jahreszeitbedingten Raumheizungsenergieeffizienz basiert, sind die Effizienzklassen untereinander vergleichbar.
Die Durchführungsverordnung der ErP-Richtlinie für Wärmeerzeuger (Lot 1) gilt in allen Staaten der EU mit den gleichen Regelungen.
Je nach Auslegungstemperatur und Leistungsgröße kann es sein, dass Kaltwassererzeuger
sowohl in unterschiedliche LOTs fallen als auch höhere oder geringere Energieeffizienz-Grenzwerte einhalten müssen. Denn für die Bewertung als Komfortkühler für die Raumklimatisierung, als Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur oder als Prozesskühler mit mittlerer Betriebstemperatur gelten unterschiedliche Grenzwerte bei der Energieeffizienz.
Die Ökodesignrichtlinie legt für Kaltwassererzeuger unterschiedliche Effizienzgrenzwerte je nach Nutzungsart der Anlage fest. Ein Kaltwassererzeuger kann so als Komfortkühler für die Raumklimatisierung, als Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur oder als Prozesskühler mit mittlerer Betriebstemperatur dienen. Gemischte Anwendungen, bei denen neben einem Prozess auch Räume klimatisiert werden, stellen hier eine besondere Herausforderung dar. Hersteller sollten deshalb immer in die Projektplanung mit entsprechenden objekt- und verwendungsspezifischen Angaben eingebunden werden.
“Mit dem Inkrafttreten von LOT 21 für Komfort-Chiller werden der Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad ηs,c (seasonal space cooling energy efficiency) und die Seasonal Energy Efficiency Ratio (SEER-Wert)
zur verpflichtenden Angabe im Kühlbetrieb. Für luft- und wassergekühlte Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur muss die Seasonal Energy Performance Ratio (SEPR) angegeben werden. Die unterschiedliche Berechnungsformel resultiert daraus, dass sich das Teillastverhältnis von Prozess- und Komfortkühlern wesentlich unterscheidet. Bei der Prozesskühlung besteht ganzjährig eine hohe Kühlanforderung auch bei tieferen Außentemperaturen.”