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Die Ökodesign-Richtlinie (ErP-Richtlinie)

My Ecodesign

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Unser Umgang mit Energie ist im Wandel. Auch von Seiten der europäischen Gesetzgebung. Die ErP-Richtlinie oder auch Ökodesign Richtlinie sorgt dafür, dass energieverbrauchsrelevante Produkte (Energy-related Products) eindeutig gekennzeichnet werden müssen. Auf dieser Seite erläutern wir für Sie alle wichtigen Inhalte der ErP-Richtlinie für Klimatechnologie und Wärmepumpen.

Ganz gleich, ob Sie effizient heizen oder kühlen möchten, wir unterstützen Sie gerne dabei, die richtige Lösung zu finden – sowohl für Ihren Bedarf als auch für unsere Umwelt. Gestalten Sie mit uns die Zukunft!

ErP-Dokumentation

Hier stellen wir Ihnen sämtliche technischen Datenblätter unserer Klima- und Wärmepumpensysteme zur Verfügung.

Zur ErP-Dokumentation

Zahlen, Daten, Fakten

Zahlen, Daten, Fakten
36% Weniger Primärenergieeinsatz
40% Mehr erneuerbare Energie
55% Weniger CO2 Ausstoß

Die Ökodesign-Richtlinie / ErP (Energy-related Products)

ERP-Richtlinie

Der European Green Deal

Die Europäische Union hat hohe Ziele in Bezug auf den Klimaschutz vorgegeben, die bis zum Jahr 2050 erreicht werden sollen. Diese sind unter dem Begriff „European Green Deal“ definiert. Die Europäische Union soll bis zu diesem Zeitpunkt die Treibhausgase auf null reduzieren und so der erste klimaneutrale Kontinent werden.

Umgesetzt werden sollen diese Ziele u. a. durch die Ökodesign-Richtlinie kurz ErP (Energy-related Products), die in 31 Lots den Umgang mit energieverbrauchsrelevanten Produkten definiert. Mit der ErP-Richtlinie soll eine ressourcenschonende, energieeffiziente Produktgestaltung durch geeignete politische Instrumente unterstützt werden.

Schritt für Schritt sind so beispielsweise PCs, Wäschetrockner, Staubsauger und Heizkessel, aber auch Fenster betroffen. Eine Rahmenrichtlinie legt dabei fest, welche Produktgruppen betroffen sind und welche Rahmenbedingungen gelten. Energieverbrauchende Produkte sind betroffen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Jährliches Verkaufsvolumen in der EU von mindestens 200.000 Stück
  • Erhebliche Umweltauswirkungen des Produktes
  • Deutliches Potential für eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit zu vertretbaren Kosten

Das Ziel der Ökodesign-Richtlinie ist die Reduzierung der indirekten Treibhausgasemissionen durch die Energie-Erzeugung. Die direkten Treibhausgasemissionen bei Wärmepumpen oder Kälteerzeugern durch z. B. austretendes Kältemittel werden über die F-Gase Verordnung (VO 517/2014) reglementiert. So wird über zwei Seiten durch den Gesetzgeber Einfluss auf die Reduzierung der indirekten Treibhausgasemissionen genommen.

Alle Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, ausschließlich Geräte zu vertreiben, die den Anforderungen der ErP-Richtlinie entsprechen – auch wenn die Planung und Konzeption der Anlage vorher stattgefunden hat. Mitsubishi Electric achtet streng darauf, dass sämtliche angebotenen Geräte die Effizienzkriterien der Ökodesign-Richtlinie erfüllen und für den geforderten Einsatzzweck auch freigegeben sind.

Die Verordnungen der Ökodesign Richtlinie

Die Ökodesign Richtlinie fußt auf zwei Durchführungsverordnungen:

1. Ökodesign-Verordnung für die CE-Kennzeichnung
2. Energiekennzeichnungsverordnung

Kennzeichnungen der Ökodesign-Richtlinie

Kennzeichnungen

Die CE-Kennzeichnung

Die Ökodesign-Verordnung legt sogenannte Mindesteffizienz- und Mindestemissionsstandards fest. Geräte, die sie nicht erfüllen, erhalten keine CE-Kennzeichnung und dürfen nicht mehr in die EU eingeführt werden. Hier sind vor allem die Hersteller gefragt, mit Technologien zu arbeiten, die heute wie in Zukunft CE-konform sind.

Abbildung CE-Pyramide Kennzeichnung

Die Energie-Kennzeichnung

Die Energiekennzeichnungsverordnung beschreibt, wie die Energiekennzeichnungsetiketten (Label) aussehen. Sie definiert, welche Werte zur Einordnung in eine bestimmte Effizienzklasse notwendig sind. Die Labels sollen vor allem Verbrauchern helfen, Produkte vergleichen und nach ihrer Effizienz auswählen zu können. Geräte mit höherer Leistung für den Einsatz im gewerblichen Sektor müssen nicht mit einem Label gekennzeichnet werden.

Erfahren Sie mehr zum EU-Energielabel

Abbildung Energie-Kennzeichnung

Saisonale Messkriterien für den Kühl- und Heizbetrieb vor der ErP-Richtlinie

Vor der ErP-Richtlinie

Vor der ErP-Richtlinie: Leistungsmessung an nur einem Messpunkt im Kühl- und Heizbetrieb

Vor 2013 wurden Klimageräte mit dem EER und COP bzw. Wärmepumpen nur mit dem COP bewertet. Der EER bewertete die Effizienz im Kühlbetrieb. Der COP definierte die Wirtschaftlichkeit im Heizbetrieb. Die Werte waren auf einen einzigen Betriebspunkt ausgelegt – wenig realistisch und ein Nachteil für den Verbraucher. Die Leistungsangaben werden für den COP und EER nur an einem Messpunkt unter Volllast-Betrieb ermittelt.

Saisonale Messkriterien für den Kühl- und Heizbetrieb nach der ErP-Richtlinie

Nach der ErP-Richtlinie

Mit der Einführung der ErP-Richtlinie: Optimierte Leistungsmessung bei vier Messpunkten im Kühl- und Heizbetrieb

Gemäß der DIN EN14825 werden die Leistungsangaben für den SEER bzw. SCOP an vier unterschiedlichen Messpunkten ermittelt. Entsprechend der Temperaturverläufe des Referenzklimas in Straßburg sind die Messpunkte unterschiedlich gewichtet, um die Energieeffizienz des Gerätes unter möglichst realistischen Bedingungen wiederzugeben.

Außerdem sind berücksichtigt:

  • Thermostat-Off-Verbrauch
  • Standby-Verbrauch
  • Kurbelwannenheizung

Der ermittelte SCOP-Wert fließt innerhalb des Lot 1 in die Berechnung der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieffizienz (ηs) ein. Je nach verwendetem Energieträger müssen die Raumheizungsgeräte bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Die Messlatte für die Wärmepumpen liegt dabei deutlich höher als für alle anderen Technologien. Für die Energieeffizienzeinstufung im Lot 2 ist die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz (ηwh) relevant.

Für Lot 6 und Lot 21 (Raumklimageräte und Luft/Luft Wärmepumpen über 12 kW) werden die SEER und SCOP Werte für die Berechnung der Jahresnutzungsgrade ηsc und ηsh herangezogen.

Die ErP-Dokumentation

ErP-Dokumentation

Alle ErP-Datenblätter zum Download

Hersteller sind verpflichtet, zu allen Produkten entsprechende ErP-Datenblätter auf einer öffentlichen Webseite zur Verfügung zu stellen. Die Angaben auf den Datenblättern unterscheiden sich je nach Lot.

ErP-Dokumentation

Hier stellen wir Ihnen sämtliche technischen Datenblätter unserer Klima- und Wärmepumpensysteme zur Verfügung.

Zum Download der ErP-Datenblätter

Erfahren Sie mehr zur Ökodesign-Richtlinie für Mitsubishi Electric Produkte

Technologie mit Weitblick

Unsere Technologie – Lösungen mit Weitblick

Ganz im Sinne unseres Slogans „Changes for the Better“ entwickeln wir unser Produktprogramm permanent weiter. Alle unsere Systeme sind für einen energiesparenden und flüsterleisen Betrieb konzipiert. Wir arbeiten jeden Tag daran, bereits heute die Anforderungen von morgen zu erfüllen.

Ökodesign-Richtlinie für Klimageräte

Ökodesign-Richtlinie für Wärmepumpen

Ökodesign-Richtlinie für Lüftungsanlagen

Ökodesign-Richtlinie für Kaltwassersätze

FAQ - Die ErP-Richtlinie

Richtlinie
Welchen Einfluss übt die Ökodesign-Richtlinie auf den Markt bei Kaltwassersätzen aus?

Entsprechend der neuen Richtlinie müssen Hersteller von Kaltwassersätzen ab dem 1. Januar 2018 ihre Produkte auf die neuen Ökodesign-Anforderungen ausrichten. Sofern in einer Durchführungsmaßnahme Grenzwerte für Energieeffizienz definiert sind, ist es Herstellern nicht erlaubt, Produkte auf den Markt zu bringen, die diese Grenzwerte nicht einhalten bzw. unterschreiten. Alle Produkte, die die Anforderungen zukünftig nicht erfüllen, werden deshalb von den Herstellern angepasst oder aus dem Portfolio genommen.

Welche Produktgruppen für Kaltwassersätze sind nach der Ökodesign-Richtlinie maßgeblich?

Die Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) ist eine Rahmenrichtlinie, die an sich keine detaillierten Anforderungen an bestimmte Produktgruppen definiert. Unterschiedliche Produkte werden in sogenannte LOTs eingeteilt. Es werden Vorgaben definiert, die in der Produktion berücksichtigt und dokumentiert werden müssen. Die für Kaltwassersätze anzuwendenden Durchführungsmaßnahmen verteilen sich je nach Anwendungsfall und Systemauslegung auf unterschiedliche LOTs. Im Wesentlichen gelten für Kaltwassersätze die Produktgruppen LOT 1 ENER, LOT 21 ENER und LOT 1 ENTR.

Stellt die Ökodesign-Richtlinie die Marktbeteiligten vor besonders hohe Anforderungen?

Im Gegensatz zu anderen Produktgruppen sind die Anforderungen für Kaltwassersätze mit äußerst knapp bemessenen Umsetzungsfristen verabschiedet worden. So wurde die Verordnung zu LOT 21 VO ([EU] 2016/2281) erst am 30.11.2016 veröffentlicht. Bis zum Inkrafttreten der ersten Stufe (TIER1), ab dem 01.01.2018, waren es nur 13 Monate, in denen die Marktbeteiligten Zeit hatten, Sortiment und Planungsunterlagen auf die neuen Vorschriften umzustellen. Erschwerend kommt hinzu, dass die einzuhaltenden Grenzwerte höher liegen als im Vorfeld erwartet worden war. Die Einführung der zweiten Stufe (TIER2) ist zum 1. Januar 2021 vorgesehen. Darin werden Grenzwerte für die Gesamtenergiebilanz weiter verschärft.

Ist es möglich, dass in einem Projekt ausgeführte Kaltwassersätze unter verschiedene LOTs fallen?

Je nach Auslegungstemperatur und Leistungsgröße kann es sein, dass Kaltwassersätze sowohl in unterschiedliche LOTs fallen als auch höhere oder geringere Energieeffizienzgrenzwerte einhalten müssen. Denn für die Bewertung als Komfort- kühler für die Raumklimatisierung, als Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur oder als Prozesskühler mit mittlerer Betriebstemperatur gelten unterschiedliche Grenzwerte bei der Energieeffizienz. Dabei ist zu beachten: Kaltwassersätze kleiner 400 kW-Leistung, die nur kühlen können, fallen unter LOT 21. Wärme- pumpen, die zum Kühlen und zum Heizen eingesetzt werden und weniger als 400 kW Leistung bereitstellen, fallen unter LOT 1, da sie als Wärmepumpen gelten.
Kaltwassersätze zur Komfortklimatisierung mit mehr als 400 kW und bis 2 MW fallen unter LOT 21. Bei einer Serie von Geräten zum Kühlen und Heizen mit einem Leistungsbereich von z. B. 300 kW bis 900 kW fallen die ersten Geräte unter LOT 1, die anderen unter LOT 21. In LOT 21 werden Kaltwassersätze zur Komfortklimatisierung bis 2 MW je nach System und Leistungsstufe noch mal in ihrer Bewertung unterteilt. Luftgekühlte Komfortkühler werden unterschieden in Leistungsstufen kleiner bzw. größer als 400 kW und haben entsprechend unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen.
Bei den wassergekühlten Geräten unterscheidet der Gesetzgeber in Geräte mit weniger als 400 kW Kälteleistung, zwischen 400 kW und 1.500 kW und mehr als 1.500 kW Kälteleistung. Bei der Mindestenergieeffizienz von Prozesskühlern wird nach der Betriebstemperatur unterschieden. Prozesskühler (Kalt- wassersätze) mit hoher Betriebstemperatur (Kaltwasseraustritt von +2 °C bis +12 °C) bis 2 MW fallen unter LOT 21. Prozesskühler mit mittlerer (Mediumsaustrittstemperatur bis 8 °C) und niedriger Betriebstemperatur (Mediumsaustritts temperatur bis -25 °C), sind hingegen durch die Durchführungsbestimmung ENTR LOT 1 (2015/1095) zu bewerten. Erwähnenswert ist außerdem, dass Geräte über 2 MW und Geräte in geteilter Ausführung (Kaltwassersätze + externer Verflüssiger) aktuell nicht unter eine Ökodesign-Richtlinie fallen.

Worauf haben Fachplaner und Fachhandwerker zu achten?

Generell sind Fachplaner und Fachhandwerker in der Pflicht, den von Ihnen zu verantwortenden Teil einer Anlage nach fachlichen und technischen Regeln ihres Gewerkes umzusetzen. Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der Ökodesign-Richtlinie ist jedoch der Inverkehrbringer und nicht der Ersteller einer Anlage. Stichtag ist die Auslieferung der Geräte vom Werk innerhalb der EU. Ab dem 1. Januar 2018 dürfen also keine Geräte mehr vom Werk ausgeliefert werden, die nicht den Anforderungen entsprechen – auch, wenn Planung und Konzeption vorher stattgefunden haben.
Darüber hinaus müssen Fachplaner und Anlagenbauer sich die ErP-Konformität des Wirkungsgrads ηsc für den Komfortkühler und den SEPR-Wert für Prozesskühler durch den Hersteller bestätigen lassen. Dies erfolgt als Selbstdeklaration durch die Hersteller oder den Importeur durch Anbringung der CE-Kennzeichnung und der Ausstellung einer Konformitätserklärung. Zusätzlich zu der CE-Erklärung muss der Hersteller ein Produktdatenblatt, den sogenannten Product-Fitch, mitliefern. In einer definierten Vorlage müssen die Hersteller neben den SEER- oder SEPR-Werten auch noch weitere technische Parameter angeben. So kann sichergestellt werden, dass die Berechnungen in den entsprechenden Stufen auch erreicht werden und die Produkte bei Auslieferung die ErP-Richtlinie einhalten.
Maßgeblich hierfür ist das Datum der Auslieferung ab Werk, nicht das der Inbetriebnahme. Der Ersteller bzw. der Betreiber der Anlage sollte jedoch darauf ach- ten, dass das Produkt entsprechend der Deklaration eingebaut und verwendet wird. Es kann zwar ein Prozesskühler auch für die Komfortklimatisierung eingesetzt werden, aber ob dieses Gerät dann auch die Anforderungen an den Raumkühlungsjahresnutzungsgrad erfüllt, kann nur durch den Hersteller geprüft und bescheinigt werden.

Wie bereiten sich die Hersteller von Kaltwassersätzen vor?

Um die geforderte Effizienz von Kaltwassersätzen zur Raumklimatisierung oder Prozesskühlung zu erreichen, begegnen die Hersteller der neuen Ökodesign-Richtlinie mit zahlreichen Innovationen. Dazu zählt der Einsatz der Inverter-Technologie bei Scroll-, Schrauben- und magnetgelagerten Turboverdichtern. Durch drehzahlgeregelte Pumpen und EC-Ventilatoren lässt sich die Effizienz deutlich steigern. Optimierte Regelungstechnik mit last- und temperaturabhängiger Sollwertverschiebung leistet ebenfalls einen Beitrag zu einer höheren saisonalen Energieeffizienz. Auch kältemittelüberflutete Verdampfer bieten eine konstruktive und effiziente Lösung.

Welche Geräte sind ErP-2018/2021-konform?

Der Zeitplan für die möglichen Entwicklungsstufen wird an jeweils einem Beispiel für luft- und wassergekühlte Kaltwassersätze zur Komforklimatisierung in einem übersichtlichen Diagramm dargestellt. Die dort dargestellten Informationen sind eine Möglichkeit, die vorgegebenen Effizienzwerte zu erreichen. Anhand der Kälteleistung und der SEER-Werte können die technischen Neuerungen der einzelnen Geräte nach Stufe 1 (ab 2018) und Stufe 2 (ab 2021) abgelesen werden.

So geht der Trend bei den luftgekühlten Aggregaten (Diagramm 1) unter 30 kW Leistung ab Januar 2018 in die Richtung, dass invertergeregelte Verdichter verbaut werden. Bei Geräten mit einer Leistung von 30 bis 400 kW können nach wie vor ungeregelte Scroll-Verdichter eingesetzt werden. Geräte mit Schrauben-Verdichter n und der Regelung über einen Leistungsschieber mit mehr als 400 kW Kälteleistung können ebenfalls die neuen Anforderungen erfüllen.

In der zweiten Stufe ab 2021 muss die geforderte Ausstattung bei den Leistungsstufen noch einmal steigen, um die erforderliche Mindestenergieeffizienz zu erreichen. Bei Leistungen über 400 kW werden deshalb vermehrt drehzahlgeregelte Schraubenverdichter eingesetzt. Bei wassergekühlten Geräten (Diagramm 2) verläuft der Zeitplan ähnlich.

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